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Freibrief für einen Sympathisanten

Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Jörg Zink

Von Henryk M. Broder

Um sich strafbar zu machen, muß man nicht unbedingt selber ein Verbrechen begehen. Es reicht schon, daß man Verbrechen billigt und gutheißt. Würde zum Beispiel jemand öffentlich erklären, die RAF-Terroristen wären „mutige junge Leute, die sich voll hingeben für ihre Sache", hätte er beziehungsweise sie sehr bald - zu Recht - ein Verfahren am Hals.

Das ist nicht der Fall, wenn es sich bei den Terroristen um palästinensische Selbstmordattentäter handelt und bei den Opfern um Israelis, die in einem Bus, einem Café oder in einem Supermarkt von einer Bombe in Stücke gerissen werden. Dann gelten andere Regeln.

Am 21. März sagte der evangelische Pfarrer und Moralprediger Jörg Zink in der Sendung Fliege in der ARD unter anderen folgende Sätze über palästinensische Kamikaze-Bomber: „Ich bewundere sie dafür, dass ihnen ihre Sache und die Sache ihres Volkes und ihrer Religion, oder was immer, so wichtig ist, daß sie dafür ihr Leben hingeben. Das sind keine Selbstmörder, sondern das sind mutige junge Leute, die sich voll hingeben für ihre Sache..."

Zink, der Star aller Kirchentage, ist für seine antijüdische Haltung, die er natürlich theologisch begründen kann, bekannt. Unter seinen vielen Traktaten findet sich eines mit dem Titel Neue Zehn Gebote, die er verfaßt hat, weil die alten Zehn Gebote „überholt" sind.

„Was für einen Wüstenstamm mit patriarchalischen Strukturen vor viertausend Jahren galt, kann für Christen von heute nicht mehr maßgebend sein."

Aber in all seinem Bemühen, das Judentum für obsolet zu erklären, ist er noch nie so weit gegangen, den Mord an Juden als Heldentat zu verklären. Bis zu jenem 21. März, als er bei seinem Freund Jürgen Fliege in dessen Talk-Show auftrat.

Auf den Vorgang angesprochen, erklärte die zuständige Abteilungsleiterin im Bayerischen Rundfunk, sie sei an dem Tag, als die Sendung gezeigt wurde, verreist gewesen und im übrigen habe sie nicht vor, sich deswegen „im Staub zu wälzen", was niemand von ihr verlangt hatte.

Eine Stuttgarter Bürgerin freilich wollte Zinks moralische Beihilfe zu Mord und Terror nicht einfach hinnehmen. Sie schrieb an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und bat um die „Überprüfung eines eventuell vorliegenden Straftatbestands", denn „es handelt sich bei dieser Aussage offenkundig um Leugnung von vielfachem Mord an unschuldigen Menschen..."

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft prüfte den Fall und teilte der Bürgerin mit, „der Anzeige... gegen Jörg Zink wegen Billigung von Straftaten wird keine Folge gegeben", das heißt, es wird kein Verfahren eingeleitet. Als „Gründe" gab der zuständige Oberstaatsanwalt folgendes zu Protokoll: „Sollte die Äußerung so gefallen sein, so hätte Jörg Zink außer Acht gelassen, daß palästinensische Selbstmordattentäter nicht nur ihre Leben vermeintlich für ‚die Sache ihres Volkes und ihrer Religion’ hingeben, sondern Menschen, zumeist Zivilisten, darunter auch Kinder, ermordeten. Gleichwohl könnte der Äußerung nicht entnommen werden, daß Jörg Zink derartige Taten guthieß und nicht lediglich seiner Bewunderung für die Bereitschaft zur Selbsttötung, ohne die Auswirkung der Taten auf Dritte werten zu wollen, Ausdruck verleihen wollte."

Da war sie wieder, die deutsche Justiz, wie wir sie lieben und schätzen: objektiv, sachlich und um Verständnis bemüht. Um Verständnis für einen, der ganz naiv seiner „Bewunderung für die Bereitschaft zur Selbsttötung" Ausdruck verleiht, ohne die „Auswirkung der Taten auf Dritte" wahrzunehmen. Vermutlich ist Zink davon überzeugt, daß sich die Selbstmörder irgendwo in einem ruhigen Hinterhof in die Luft sprengen, ohne weiteren Schaden anzurichten. Daß sie „Menschen, zumeist Zivilisten, darunter auch Kinder" mitnehmen, davon hat Zink noch nie etwas gehört. Sagt nicht Zink, sagt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zugunsten von Zink, ohne sich das Band der Sendung angesehen oder Zink befragt zu haben. Unvorstellbar, daß ein deutscher Staatsanwalt genauso verfahren hätte, wenn es um die RAF und einen RAF-Rechtfertiger gegangen wäre. Denn da gab es wirklich „unschuldige Opfer", keine Juden, Israelis oder gar Zionisten.

Aus: Jüdische Allgemeine vom 28. 8. 2003

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